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Channel: Kommentare zu: BGH: E-Mails dürfen nicht heimlich beschlagnahmt werden
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Von: A. Nonymous

Völlig nutzlos. Solange es keine (spürbaren) Konsequenzen hat, wie z.B. ein Beweisverwertungsverbot, interressiert es doch die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht die Bohne ob das illegal ist.

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Von: Wolf-Dieter

Wenn der Kläger hellseherisch den letzten einschränkenden Absatz vorausgesehen hätte, hätte er Verdacht von „Provokation von Fortsetzung der Kommunikation“ äußern müssen. Zu spät, Verwertung ist...

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Von: luka

Erst wenn es eine Strafe für sowas gibt, erst dann werden illegale Durchsuchungen, Beschlagnahmen, etc. weniger. Seitdem ein Polizeibeamter seinen Beamtenstatus behält, obwohl er einen Jungen...

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