Von: A. Nonymous
Völlig nutzlos. Solange es keine (spürbaren) Konsequenzen hat, wie z.B. ein Beweisverwertungsverbot, interressiert es doch die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht die Bohne ob das illegal ist.
View ArticleVon: Wolf-Dieter
Wenn der Kläger hellseherisch den letzten einschränkenden Absatz vorausgesehen hätte, hätte er Verdacht von „Provokation von Fortsetzung der Kommunikation“ äußern müssen. Zu spät, Verwertung ist...
View ArticleVon: luka
Erst wenn es eine Strafe für sowas gibt, erst dann werden illegale Durchsuchungen, Beschlagnahmen, etc. weniger. Seitdem ein Polizeibeamter seinen Beamtenstatus behält, obwohl er einen Jungen...
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